Pfordtgasse 1
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Michelsrombach
  • Pfordtgasse 1
Hofreite, hl. Josef
Flur: 8
Flurstück: 129/2

Große, zwischen Pfordtgasse, Biebergasse und Kallbachstraße eingespannte Hofreite aus verschiedenen Bauphasen. Das Wohnhaus ist ein zweistöckiges Fachwerkgebäude, dessen linke Giebelseite und Teile des Erdgeschosses in Backstein erneuert wurden. Das erhaltene Fachwerk zeigt eine bemerkenswerte Figuration mit Mannfiguren zur Versteifung der Eckständer und stockwerkshohen, einen Wandständer kreuzenden Streben an den Längsseiten, eine Technik, die auf eine Entstehung des Hauses um 1700 deutet. An die rechte Giebelseite wurde später ein kleiner eingeschossiger Vorbau für einen zweiten Eingang angefügt. Von der ursprünglichen Hofeinfassung sind, bis auf die neu gestaltete Mauer oberhalb des Hofes, noch einige Sandsteinpfosten und fast alle Abschlüsse in Form vierseitiger Zwiebelhauben vorhanden; fehlende oder beschädigte Pfosten wurden später in Backstein erneuert. Um das Wohnhaus herum haben sich noch die zwischen die Pfosten gespannten Mäuerchen aus Sandsteinquadern erhalten. Die Wirtschaftsgebäude, eine Stallscheune in Backstein und Fachwerk mit Fischgrätmotiv, ein flacherer Stallteil weitgehend in Backstein sowie eine große Fachwerkscheune, deren rechte Giebelseite mit Krüppelwalmdach in Backstein erneuert wurde, sind jünger als der Kern des Wohnhauses. Sie weisen im Falle der großen, inzwischen wegen Baufälligkeit zum großen Teil abgerissenen Scheune vermutlich noch in das 18. Jahrhundert, ansonsten wohl weitgehend in das 19. Jahrhundert. Die Hoffläche zeigt in großen Teilen noch einen alten Belag aus Buckelsteinen auf. Trotz einiger nachträglicher Veränderungen ist die historisch gewachsene Hofanlage in dieser Größe und diesem Erhaltungszustand für Michelsrombach einzigartig. (g)

An der Stirnseite der Stallscheune steht nahe der Ecke zur Biebergasse in einem schmalen abgezäunten Vorgärtchen eine sorgfältig ausgeführte Vollplastik des hl. Josef mit Jesuskind, die vermutlich um 1900 geschaffen wurde. Das Bildwerk wird von einem hohen Postament getragen. (g, k)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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