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An einer historischen, heute verkehrstechnisch nicht mehr genutzten Wegkreuzung an der südlichen Gemarkungsgrenze im Wald aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1852. Das Postament mit abgefasten Ecken und vertieften Stirnflächen zeigt auf der Vorderseite die Inschrift "Da er selber gelitten hat so kann er auch denen helfen welche leiden Hebr. II, 18.". Die Enden der Kreuzarme sind mit je drei kleinen Halbrundausbuchtungen versehen und profiliert. Der aus hellem Sandstein gefertigte Korpus mit einem sehr ausgemergelt dargestellten Christus ist vermutlich jünger als das Kreuz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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