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Am oberen Ende des neuen Friedhofs stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1939. Das hohe abgesetzte Postament zeigt auf seiner Vorderseite in einem Zierfeld die Inschrift "Es ist vollbracht". Der im Vergleich zum kräftigen Kreuzstamm etwas zierlich wirkende Korpus ist eine sorgfältige Steinmetzarbeit. Das Friedhofskreuz ist beredtes Beispiel für die fortdauernde Volksfrömmigkeit im Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |