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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Oberrombach
  • Bornstraße
Gefallenen - Denkmal
Flur: 1
Flurstück: 18

An der Ecke zur verkehrstechnisch übergeordneten Forsthausstraße aufgestelltes Gefallenen - Denkmal, das aus Stücken unterschiedlicher Konvenienz und Zeit zusammen gestellt wurde. Der Sockel und die seitlichen Wangen aus rotem Sandstein stammen vermutlich aus der Zeit um 1920. Im Mittelteil des Sockels findet sich die Inschrift "Den toten Helden gew. V. d. Gem.", auf den Wangenflächen wurden Tafeln mit den Namen der Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs angebracht, die das Dorf zu beklagen hatte. Oben werden die Wangen seitlich durch je einen stilisierten Soldatenhelm charakterisiert. Als Herzstück der Anlage wurde ein Steinkruzifix verwendet, dessen Postament auf der Vorderseite mit der Inschrift "Es ist vollbracht Joh. 19 = 80 1867" versehen ist. Die letzte Zahl nennt das Entstehungsjahr des Kruzifixus. Der Kreuzstamm wurde erneuert, die kurzen Kreuzarme dabei mit je drei halbrunden Erhöhungen in Form eines einbeschriebenen Kleeblattes so gestaltet, dass die Rundungen mit den Rechteckkanten des Kreuzarmes alternieren und eine reizvolle ornamentale Silhouette ergeben. Die kleine Skulptur des Gekreuzigten ist eine schlichte Steinmetzarbeit. Das Denkmal mit seiner ungewöhnlichen Zusammenstellung ist vor allem aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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