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In leichter Hanglage errichtetes zweistöckiges Fachwerkhaus, das aufgrund seines klaren konstruktiven Gefüges mit stockwerkshoher, nach innen geneigter Verstrebung um die Mitte des 19. Jahrunderts entstanden sein dürfte. In der Mitte der zum Hof weisenden Längsseite wurde eine Dachgaube mit überstehendem Satteldach eingesetzt. Sie enthält eine Luke, zu der ein Getreideaufzug in den als Lager genutzten Dachraum führt. Das gut erhaltene Wohnhaus ist ein exemplarisches Beispiel für die rein auf Sachlichkeit angelegte Fachwerkbauweise um 1850. Die winklig anschließenden Wirtschaftsgebäude sind jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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