Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Außerhalb des Ortes rechts der Straße nach Hünfeld platzierte kleine Vollplastik der Immakulata, eine schlichte Figur, die ohne Säule oder Pfosten auf einem proportional zu großen Postament steht. Der hohe abgesetzte Sockel ist mit neugotischen Zierfeldern in Dreipassform versehen, die Inschriften enthalten. Auf der Rückseite findet sich der Hinweis auf den Stifter Ferdinand Böttger, der durch dieses 1888 geschaffene Bildwerk ein beredtes Zeugnis für ausgeprägte lokale Volksfrömmigkeit abgibt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |