Sebastianstraße 8
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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Rudolphshan
  • Sebastianstraße 8
Kath. Kirche St. Sebastian
Flur: 5
Flurstück: 60/1

Die katholische Kirche St. Sebastian wurde in den Jahren 1968/69 nach Plänen des Diözesanbaumeisters Rudolf Schick, Fulda, errichtet. Sie erhebt sich über einem unregelmäßigen sechsseitigen Grundriss und wird von einem weit herunter gezogenen Zeltdach bedeckt. Die beiden zur Straße weisenden Wände der Eingangsfront sind weitgehend in farbiger Betonverglasung aufgelöst. Der Zugang erfolgt über einen schlichten Rechteckvorbau. Die übrigen Wände wurden unterhalb des Betonrahmens in Klinkermauerwerk ausgeführt. Die beiden rückwärtigen Seiten sind leicht gegeneinander verschoben, um einen entsprechenden Lichteinfall für die Altarzone zu ermöglichen. Der Innenraum hat eine Holzdecke in der Form des Daches. Altar und Tabernakelstele wurden aus blaugrauem Dolomit gefertigt. Hängekreuz, Leuchter, Tabernakel und Türgriffe sind Bronzearbeiten von Söller, Schweinfurt. Die Raumgestaltung folgt in Altarstellung und Bestuhlungsanordnung den Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils und ermöglicht einen Gemeinschaftsgottesdienst. Als besonders eindrucksvoll für den Innenraum erweist sich die farbige Lichtwand der Eingangsseite. Nahe zur Straße steht kampaniliartig ein filigraner Glockenträger aus Beton. An die Ostseite der Kirche schließt sich eine Friedhofshalle an. St. Sebastian wurde als technisch und konzeptionell fortschrittlicher Bau am Ende der 1960er Jahre errichtet. Vom eigentlichen Dorfkern etwas abgerückt, erscheint die Kirche als zeitgemäße Lösung damaliger Sakralarchitektur.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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