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Auf dem oberhalb des Ortes angelegten Friedhof stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1935. Die Vorderseite des abgesetzten Postaments enthält in einem profilierten Rahmen die Inschrift "GEKREUZIGTER HERR JESUS ERBARME DICH UNSER UND DER ARMEN SEELEN IM FEGEFEUER". Das schlichte Kreuz trägt eine stark stilisierte Schriftrolle (INRI) oberhalb des Querarmes. Die etwas starr ausgebildete Figur Christi zeigt das eher ungewöhnliche Motiv eines leicht nach oben gewandten Hauptes. Das insgesamt relativ junge Friedhofskreuz ist durch seine seltene Gestaltung ein interessantes Beispiel seiner Gattung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |