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An einer viel befahrenen Kreuzung, an der die von Hünfeld kommende und nach Roßbach führende L 3171 auf die Einmündungen der K 141 von Hünhan sowie der K 149 von Gruben trifft, steht in isolierter Insellage dieses Steinkruzifix von 1861. Auf einem mittelhohen Postament mit einfacher, leicht abgeschrägter Abschlussplatte erhebt sich das Steinkreuz mit der Figur Christi, einer gut durchgebildeten Skulptur mit etwas nach rechts gewandten Haupt. Das Postament trägt die Inschrift "Klage nicht in Kreuz und Leiden zage nicht in Angst und Not Denn das Kreuz führt zu Freuden Führet einstens hin zu Gott" sowie die Jahreszahl "1861".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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