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Fulda, Stadt und Landkreis
Hünfeld
Dammersbach
  • Grenzel
Drachen(töter)kapelle
Flur: 7
Flurstück: 6

An dem Waldweg von der Wendelinuskapelle in Steinhaus nach Dammersbach nahe der Gemarkungsgrenze stehende schlanke Kapelle in Form eines Heiligenhäuschens, bezeichnet 1843. Die seitliche Pilasterrahmung weist Sockel und obere Abschlüsse auf, die mit Zierfeldern bzw. Ornamenten in der Art eines Sonnenrads geschmückt sind. Die dazwischen gespannte Sockelzone ist mit einer Inschrift versehen. Die segmentbogige Öffnung der Kapelle wird überdeckt von einem Sturz mit kräftiger Volutenrahmung. Dazwischen sind die Jahreszahl 1843 sowie die Inschrift "Wann Gott unser Vaterland heimsucht mit Krankheit Krieg und anderen betrübten Zeiten so bitt für uns o heiliger Bonifazius" und darunter der Name des Stifters "IOHAN HOFMAN I STEINAU" angebracht. In der Gebäudemitte prangt vor dem Dachfirst ein polygonaler Aufsatz mit Herzornament, das von je zwei stilisierten Händen und Füßen umgeben ist. Als Bekrönung des Baus dient ein einfaches eisernes Ankerkreuz. Hinter der Vergitterung sind in dem abgestuften Innenraum verschiedenene unbedeutende Devotionalien (Muttergottes, Jesuskopf, Betende Hände) sowie an der Rückwand ein kleines Bild des Hl. Georg mit Schwert, Schild und Drachen aus jüngerer Zeit angebracht. Die sogenannte Drachen(töter)kapelle ist ein eindrucksvolles Zeugnis lokaler Frömmigkeit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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