Ecke Kapuzinerstraße/Brauhausstraße
Kapuzinerstraße ab Nr. 27 nach Osten, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Kapuzinerstraße, ab Rangstraße, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Kapuzinerstraße/Rangstraße/Am Hirtsrain

In den Jahren kurz nach der Jahrhundertwende erbautes Wohnviertel südlich der Altstadt. Die traufständigen, in geschlossener Zeile angeordneten drei- bis viergeschossigen Häuser wurden zur Unterbringung von Arbeiterfamilien hauptsächlich entlang der Kapuzinerstraße errichtet, eine Straße, die ihren Namen von dem einst in der Nähe gelegenen Kapuzinerkloster (s. Edelzeller Straße 4) erhielt. Sie verbindet auf ansteigendem Gelände die Rangstraße mit der südlichen Brauhausstraße. Die Wohnhäuser folgen städtebaulich geschickt dem Verlauf der Straße, indem sie treppenartig gestuft sind. Unter den rasterartig gleichförmigen Fassaden entlang Kapuziner- und Rangstraße fallen die der Häuser Kapuzinerstraße 17 und 19 auf wegen ihrer aufwendigen Putzornamentik mit den typischen Jugendstilmotiven Blattwerk und Fratzen. Im östlichen Bereich der Gesamtanlage, an der Brauhausstraße, Störungen durch erneuerte Gebäude. Hier aber auch großzügigere Wohnbauten mit Risaliten und Schweifgiebeln; diese vermitteln zur Villenbebauung Am Hirtsrain. Auf dem angrenzenden freien Platz sollte ursprünglich eine Kirche errichtet werden.

Als sozialgeschichtlich interessanter, weitgehend ungestörter Wohnbereich ist die Gesamtanlage Kapuzinerstraße/Rangstraße für Fulda von besonderer Bedeutung.

Die Gesamtanlagenerweiterung umfasst den Platz Am Hirtsrain, die Brauhausstraße und die Von-Schildeck-Straße. Der Hirtsrain ist ein Platz an der Kreuzung der Brauhausstraße mit der Von-Schildeck-Straße. Er wurde bei der Anlage dieser Straßen für einen Kirchenbau ausgespart, der nie ausgeführt wurde. Hirtsrain ist eine mundartliche Form für "Hirtenrain", einem ehemaligen Weideplatz vor der südlichen Stadtmauer.

Der eingeschossige Putzbau Von-Schildeck-Straße 1a, welcher 1894 für den Kaufmann Georg Wilhelm Kalb als „Comptoir und Lagergebäude" errichtet wurde, ist wesentlicher Bestandteil dieser Erweiterung. Er ist im Zusammenhang mit dem an das ehemalige Landkrankenhaus anstoßende Gebäude des Militärhospitals zu sehen. Die Gestaltung erfolgt über aufgelegte Ziegelsteinpilaster und Freigespärre. Seine Lage spiegelt die alte Parzellierung der ursprünglich auf das 18. Jahrhundert zurückgehenden vorstädtischen Gartennutzung wider.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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