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Die Sperranlage FD 40, eine unterirdisch angelegte Minenzellensperranlage, diente im militärischen Ernstfall dazu, den o. g. Wirtschaftsweg blockieren zu können. Zusammen mit der nahegelegenen Sperranlage FD 6 bildete FD 40 eine militärische Sperrtechnik zur möglichen Unterbrechung der westöstlich verlaufenden L 3176 bzw. zur Isolierung der nach Osten in Richtung Hünfeld führenden Verbindung von der BAB 7. Als Teil einer ursprünglich wesentlich umfangreicheren Verteidigungsanlage der NATO während des „Kalten Krieges" sind diese Sperren zusammen mit der beim ehemaligen US - Stützpunkt „Point Alpha" bei Rasdorf - Grüsselbach erhalteten Anlage FD 215 ein illustratives Zeugnis von militärgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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