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In städtebaulich markanter Lage befindlicher traufenständiger Streckhof mit zweizonigem, auf der linken Giebelseite verschindeltem Fachwerk - Wohnhausteil und dreizonigem Stallscheunenteil. Die Konstruktion aus stockwerkshohen konvergierenden Streben und einfacher Verriegelung ohne besondere Gestaltung der Gebälkzone beim Wohnhausteil weist auf eine Entstehung des Gebäudes um die Mitte des 19. Jahrhunderts. An das ursprünglich vermutlich dreizonige Einhaus wurde wenig später ein um zwei Zonen vergrößerter Stallscheunenbereich mit hohen konvergierenden Streben und zweifacher Verriegelung angefügt. Dort hat sich, eingespannt zwischen den zwei massiven Stallteilen, ein großes altes Tennentor mit geschnitzten Lattenauflagen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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