Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6 - Chor
Bei der Kirche 6 - Taufstein
Bei der Kirche 6 - Grabsteine an der Kirche
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6 - Chor, Deckenmalereien
Bei der Kirche 6
Bei der Kirche 6 - Südportal
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Werra-Meißner-Kreis
Berkatal
Frankenhain
  • Bei der Kirche 6
Ev. Kirche
Flur: 9
Flurstück: 87/3

Evangelische Pfarrkirche an exponierter, erhöhter Lage im Ortskern.Der älteste erhaltene Teil der Anlage ist der im Kern frühgotische Chorturm, dem 1838 ein klassizistischer Quersaal nach Entwürfen Mattheis vorgelagert wurde.

Das äußere Erscheinungsbild des Baues wird von dem nur wenig gegliederten Chorturm geprägt, der den angefügten Quersaal hoch überragt. Dieser zeichnet sich durch seine schlichte, blockhafte Gestalt aus, die lediglich von den Fensterachsen rhythmisiert wird.

Das Innere des Saales folgt dem typischen Schema einer protestantischen Pfarrkirche aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Bauliche Vorgaben waren die gute Ansichtigkeit der Kanzel sowie eine möglichst hohe Ausnutzung der vorhandenen Platzkapazität. Durch die Wahl eines quer gelagerten Saales, die Anordnung der Kanzel und der umlaufenden Empore entsprach Mattheis Planung den oben genannten Prämissen. Der Chor öffnet sich in einem Triumphbogen in den Saal und gibt den Blick frei auf die dort befindlichen Wandmalereien, die um das Jahr 1400 entstanden sind. Sie zeigen an den Wandflächen Szenen aus dem Passionszyklus, im Gewölbe ist ornamentales Flechtwerk mit eingelegten Medaillons sichtbar.

Die Kirche beherbergt einen erhaltenen Taufstein aus dem 16. Jh. sowie die von W. Schmerbach erbaute Orgel aus dem Jahr 1843.

In der näheren Umgebung der Kirche befinden sich einige Grabsteine aus dem 18. und 19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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