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Wohnhaus mit Fabrik- und Verwaltungsgebäuden aus den 20er Jahren des 20. Jhs. Das Wohngebäude erhebt sich in zwei Geschossen mit typisch gründerzeitlichem Fachwerkgefüge und Backsteinausfachung. Im hinteren Teil des Grundstückes sind ein Wohn- und Verwaltungstrakt sowie Reste eines Fabrikgebäudes in verputztem Massivbau erhalten. Der Eingang des Wohnhauses wird durch eine farblich abgesetzte Ädikula hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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