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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Frankenhain
Um 1770 erbautes giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit repräsentativem Fachwerkgefüge: an den Eckständern 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln in beiden Geschossen, an den Zwischenständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Oberer Abschluss Krüppelwalmdach. An den Eckständern Flachschnitzdekor. Die Form der Fachwerkkonstruktion ist mit derjenigen des Hauses Meißnerstraße 19 vergleichbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |