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Wohnhaus und Scheune einer Hofanlage, beide giebelständig. Das Wohnhaus erhebt sich in zwei Geschossen mit lebhafter Fachwerkkonstruktion, die von den 3/4-Streben an den Eckständern geprägt wird. Scheune in Ständer-Rähm-Mischbauweise mit einfachem Fachwerkgefüge und Backsteinausfachung. Als gut erhaltene Bestandteile einer Hofanlage um 1800 sind beide Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |