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Giebelständiges Wohnhaus aus dem Jahr 1771, das durch sein lebhaftes Fachwerkgefüge das Ortsbild wesentlich mitgestaltet. Neben den 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln prägen besonders die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes das repräsentative Erscheinungsbild. Zwischen den profilierten Balkenköpfen befindet sich an der Unterkante der Schwelle eine geteilte Fase, die Füllhölzer sind mit Flachschnitzdekor besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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