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Von der Meißnerstraße nicht einsichtiges Wohnhaus in Hinterhoflage aus der Mitte des 18. Jhs. An den Eckständern des Obergeschosses finden sich markante 3/4-Streben mit hervorgehobener Abknickung im Bereich des Brustriegels. Erhalten ist eine Haustür mit Oberlicht und Zahnschnitt aus dem letzten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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