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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel aus dem Jahr 1785 mit typischem Fachwerkverband aus der Erbauungszeit. An den Eckständern 3/4-Streben mit Brustriegeln in beiden Geschossen, traufseitig ausgebildeter Geschossüberstand. Trotz erheblicher baulicher Veränderungen im hinteren Teil des Gebäudes ist die Anlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |