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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. mit streng gegliederter, symmetrischer Fachwerkkonfiguration in beiden Geschossen. An den Eckständern und Fußstreben der Giebelseite betont reicher Flachschnitzdekor die repräsentativen Bedürfnisse des Bauherren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |