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Hofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs., Scheune 1751 datiert. Das giebelständige Wohnhaus über zwei Geschossen wird durch die Mannfiguren an den Eck- und Bundständern mit abknickenden Fußstreben im Bereich der Brustriegel geprägt. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Mit den erhaltenen Wirtschaftsgebäuden ist der Hof ein gutes Beispiel für den Aufbau eines bäuerlichen Anwesens um 1750 und daher aus sozialgeschichtlichen Gesichtspunkten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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