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Verplattetes Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. über einem hohen Sockel mit zweiläufiger Freitreppe an der Traufseite. In der Mittelachse des abgewalmten Daches nachträglich eingefügtes Zwerchhaus. Das Gebäude ist auf Grund seiner Baustruktur für das gewachsene Dorfbild typisch und daher schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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