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Wohnhaus mit ortsbildprägender Bedeutung aus dem Jahr 1727 in repräsentativer Fachwerkkonfiguration über einem hohen Sandsteinsockel. Besonders markant sind die starken „Kuhfußstreben" der Mannfiguren des Obergeschosses. Im Halsbereich des traufseitigen Eckständers dekorative Vogelszene, an den Füllhölzern Rankenwerk mit Sonnenmotiv in Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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