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Ehemalige Burg, die von einem massiven Untergeschoss in Hausteinmauerwerk aus dem 16. Jh. geprägt wird. Das Obergeschoss in einem Fachwerkverband aus dem 19. Jh. ist mit Eternitplatten verkleidet. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Über den ersten Stufen der Treppe sind die ursprünglichen, spitzbogigen Portale sichtbar. Auf Grund der zentralen Lage im Ortskern und der erhaltenen Bausubstanz ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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