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Bescheidenes giebelständiges Wohnhaus über massivem Sandsteinsockel mit einfachem Fachwerkgefüge und traufseitigem Geschossüberstand. Im hinteren Teil des Gebäudes jüngerer Anbau in konstruktivem Fachwerkgerüst mit Backsteinausfachung. Da das Haus um 1830 erbaut wurde, ist es als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen aufzulisten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |