Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stattliches Wohnhaus einer Hofanlage, 1737 inschriftlich datiert. Die hohe soziale Stellung des Erbauers vergegenwärtigt der repräsentative Fachwerkverband an der traufseitigen Schaufassade mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie der hervorgehobene Flachschnitzdekor an den Füllhölzern. Die Scheune im hinteren Hofbereich trägt am Kellerhals eine Datierung aus dem Jahr 1799 und ist trotz erheblicher baulicher Veränderungen ebenso wie das Wohnhaus aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |