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Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Pfarrkirche. An der von dort einsichtigen Hauswand befindet sich eine schlichte Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern. Als repräsentativer Schmuck ist der Schwelle ein Klötzchenfries aufgelegt. Als Teil der Bebauung des Kirchberges ist das Haus aus ortsgeschichtlichen Gesichtspunkten erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |