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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Hitzerode
Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit lebhaftem, unregelmäßigem Fachwerkverband und profilierten Füllhölzern im Schwellenbereich aus dem Beginn des 19. Jhs. Trotz erheblicher baulicher Veränderungen ist das Gebäude auf Grund seiner frühen Erbauungszeit schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |