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Winkelhof mit schlichtem Wohnhaus in einfacher, symmetrischer Fachwerkkonstruktion mit zum Teil wiederverwendeten Hölzern. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Die Scheune im hinteren Teil des Hofes trägt eine inschriftliche Datierung aus dem Jahr 1780; das Wohnhaus wurde in der Mitte des 19. Jhs. erbaut. Als typische einfache Hofanlage und Teil der Bebauung des Kirchberges ist das Ensemble aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |