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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit konstruktivem Fachwerkraster aus dem 19. Jh., zum Teil mit wiederverwendeten Hölzern. Im vorderen Teil ist das Gebäude unterkellert und stellt somit ein ortstypisches, erhaltenswertes Wohnhaus eines Fuhrmannsgehöftes mit großem Lagerraum dar. Die erhaltene Haustür ist um 1880 zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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