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Das Wohnhaus der ehemaligen Hofanlage trägt eine inschriftliche Datierung in das Jahr 1835. Es erhebt sich in zwei Geschossen und wird von dem konstruktiven Fachwerkverband der Erbauungszeit gekennzeichnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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