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Zweigeschossiges Wohnhaus einer ehemaligen dreiseitigen Hofanlage mit hervorgehobener Fachwerkkonstruktion: an den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln sowie verzapften Kopfbändern, im Obergeschoss an den Eckständern zum Teil mit angesetzten Fußknaggen. An der Unterkante der Schwelle zweifach gekehlte Abfasung. Um 1770 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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