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Das Wohnhaus, 1819 datiert, erhebt sich in zwei Geschossen über einem hohen Sockel, der auf eine Unterkellerung hinweist. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Die gewählte Fachwerkstruktur mit 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern sowie die giebelseitige Staffel geschosshoher Stiele ist wohl in bewusster Nachbildung der Häuser Lange Straße 23 und 35 entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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