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Giebelständiges Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit konstruktivem Fachwerkgefüge, um 1820 erbaut. An den Eck- und Bundständern 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln. An der Unterkante der Schwelle geteilte Fase. Wirtschaftsgebäude in massivem Untergeschoss mit aufgesetzter Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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