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Akzentsetzendes Wohnhaus stattlicher Größe am Beginn der Bahnhofstraße mit einem konstruktiven Fachwerkraster: an den Eck- und Bundständern beider Geschosse 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln, an der Giebelseite konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Das Gebäude wurde um 1800 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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