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Ehemaliges Pfarr- und Bürgermeisteramt aus dem Jahr 1894. Das Gebäude erhebt sich an der platzartigen Erweiterung der Straße gegenüber dem Schloss in zwei Geschossen aus massivem Backsteinmauerwerk. Die aufgelegten Zierformen entstanden in Anlehnungen an die deutsche Backsteingotik. Besonders auffällige Zitate finden sich in den aufgeblendeten Giebeln sowie der Portaleinfassung mit dem leicht gestuften Gewände, einem Rundfenster in der Archivolte sowie der das Portal überfangenden Zinnenblende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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