Bahnhofstraße 12 - Kirche Schalenturm an Wehrkirchhofmauer
Bahnhofstraße 12 - Kirche
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Bahnhofstraße 12 - Kirche Eingang Rentkammer
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Bahnhofstraße 12 - Kirche Herrschaftsstand
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Bahnhofstraße 12 - Kirche Steinköpfe
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Bahnhofstraße 12 - Kirche Inschrift
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Bahnhofstraße 12 - Kirche Blockstufentreppe im Kirchturm
Bahnhofstraße 12 - Kirche+Rentkammer
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Werra-Meißner-Kreis
Herleshausen
  • Bahnhofstraße 12
  • Bahnhofstraße 12a
Ev. Burgkirche
Flur: 9
Flurstück: 16/5, 17/5

Neben der Schlossanlage befindet sich die auf erhöhtem Grund errichtete Wehrkirche. Der älteste Teil des Gebäudes, der Chorturm, wurde um 1300 erbaut, der Fachwerkaufsatz datiert aus dem Jahr 1756. Das Langhaus wurde 1457 erneuert und 1606 durch das angesetzte nördliche Querhaus sowie das 1923 angefügte südliche Querhaus zu einer kreuzförmigen Anlage erweitert. Das Innere wurde 1764 in den heute erhaltenen Zustand überführt.

Der Innenraum vermittelt ein überwältigendes Raumerlebnis. Das hohe, von einer hölzernen Tonne überspannte Langhaus wird von einer doppelten Empore umgeben, die sich in den weiten Kreuzarmen eingeschossig fortsetzt. Der mittelalterliche Chor mit bedeutenden Ausstattungsstücken wird von einem spitzbogigen Triumphbogen geöffnet. In den dortigen Gewölbekappen befinden sich Wandmalereien aus der ersten Hälfte des 14. Jhs. mit Aposteldarstellungen sowie einem Jüngsten Gericht mit thronendem Christus und einer Kreuzigungsdarstellung.Weiterhin reihen sich an der Chorwand zahlreiche Schrift- und Wappengrabsteine aus dem 16./17. Jh., von denen ganz besonders das Wandgrabmal des Georg von Reckerode (†1558) hervorzuheben ist. Erwähnenswert ist weiterhin die Orgel in klassizistischem Prospekt aus dem Jahr 1832 von F. Krebaum.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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