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An ortsbildprägender Lage am Beginn des Straßenzuges befindliches Wohnhaus mit einem interessanten Fachwerkgefüge aus dem späten 17. Jh.: an den Eckständern befinden sich Fußstreben im Brüstungsbereich, darüber kurze Kopfstreben. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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