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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel, datiert 1618. An den Eckständern Mannfiguren mit überblatteten Kopfund Fußstreben, Bundständer mit gebogenen 3/4-Streben. An der Unterkante der Schwelle eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Im hinteren Bereich jüngerer Anbau um 1900. Das älteste Fachwerkhaus des Ortes ist aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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