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Historistisches Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen aus dem Jahr 1879 mit typischem Fachwerkgefüge der Erbauungszeit in einer Mischform aus konstruktivem Fachwerkgerüst und lebhaften, aufgeblendeten Zierformen. Als besonderer Blickpunkt im Verlauf des Straßenzuges ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |