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Wohnhaus einer Hofanlage, dessen Kern in das 17. Jh. zurückreicht. Im Bereich des Geschossüberstandes finden sich reiche Schmuck- und Ziermotive, die auf den repräsentativen Anspruch des Bauherren verweisen. Im hinteren Bereich der Parzelle befindet sich ein Wirtschaftsgebäude mit Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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