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Am südlichen Abschluss der Gesamtanlage erhebt sich eine stattliche Hofanlage mit einem Wohnhaus, das auf dem Sockel eine Datierung in das Jahr 1621 trägt. Dieser Bauzeit entspricht das Fachwerkgerüst der Giebelseite mit Mannfiguren aus überblatteten Kopfund Fußstreben sowie den traufseitigen 3/4-Streben an Eck- und Bundständern. Stall im Untergeschoss massiv, darüber schlichte Fachwerkkonstruktion; Scheune in Ständer-Rähm-Mischbauweise aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Erhalten sind die Torpfosten aus dem Jahr 1848 sowie Teile des ursprünglichen Hofpflasters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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