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Die Lauchröder Landstraße ist eine der wenigen erhaltenen Alleen im Kreisgebiet. Sie wurde anlässlich des Brückenneubaues über die Werra 1898 angelegt, diese wurde am 1.4.1945 von amerikanischen Truppen gesprengt. Erhalten sind zwei Pylonen sowie die Uferrampen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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