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Ortsbildprägendes Wohnhaus in Ecklage mit inschriftlicher Datierung am Sockel in das Jahr 1806. Klares Fachwerkraster mit 3/4-Streben, Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern. Im hinteren Gebäudeteil Wirtschaftsgebäude in Rähmbauweise, etwa aus der Erbauungszeit des Wohnhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |