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Im hinteren Bereich der Parzelle befindet sich ein traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus, dessen Fachwerkgerüst aus gebogenen Streben an Eck- und Bundständern besteht. Konstruktion und die verwendeten dünnen Hölzer weisen in eine Bauzeit im frühen 17. Jh. Rechtwinklig angeschlossen ist eine Scheune in Ständerkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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