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Kleinbäuerliche Hofanlage mit einem giebelständigen Wohnhaus in repräsentativer Fachwerkgestaltung aus dem Ende des 18. Jhs. Das dichte Fachwerkraster wird besonders durch die kräftigen K-Streben an den Eck- und Bundständern beider Geschosse hervorgehoben. Wirtschaftsgebäude mit massivem Untergeschoss, darüber konstruktives Fachwerkgefüge aus dem Ende des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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