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Um 1900 erbautes ehemaliges Forsthaus in repräsentativer Architektur der Jahrhundertwende. Zweigeschossiges Gebäude in verputztem Mauerwerk mit an den Ecken aufgelegten Hausteinblenden. Einen besonderen Akzent setzt der in den Eingangstrakt eingestellte Treppenturm, der die einzelnen Stockwerke des Gebäudes erschließt. Als ein behördliches Gebäude ist das ehemalige Forthaus aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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