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Fast geschlossene Blockrandbebauung von traufständigen, drei- und viergeschossigen Wohnbauten an der östlichen Ausfallstraße Fuldas, wohl alle in der Phase der explosionsartigen Stadterweiterung im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entstanden. Prägend für das Erscheinungsbild der Gesamtanlage ist das schräggestellte, den Einmündungsbereich Goethestraße/Petersberger Straße beherrschende Gebäude Nr. 16, das als Einzeldenkmal ausgewiesen ist. Kulturdenkmal sind zudem Haus Nr. 18a sowie Haus Nr. 20, dessen Fassade wegen der außergewöhnlichen Dekoration auffällt, und das repräsentative Wohnhaus Goethestraße 1. In den teilweise weiträumigen Hinterhöfen befinden sich unbedeutendere, meist jüngere Funktionsbauten.
Als weitgehend ungestörte Bebauung des späten Historismus ist die Gesamtanlage Petersberger Straße von stadtbaugeschichtlicher und künstlerischer Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |