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Gut erhaltene Wohnhausbebauung an der Einmündung der nach Fürstbischof Heinrich von Bibra benannten Heinrichstraße in die Petersberger Straße. Die am Anfang unseres Jahrhunderts erbauten Häuser stehen in geschlossener Zeile und laufen in spitzem Winkel auf die Straßenkreuzung zu. Sie sind dreigeschossig, teilweise mit Erkern und Balkonen versehen. In den Dächern sitzen spitzgiebelige Zwerchhäuser und zahlreiche Gaupen. Die Fassaden weisen in einigen Fällen Putzornamente auf, entweder historisierend oder im floralen Jugendstil. An der Petersberger Straße eine störende Baulücke. Das Haus Petersberger Str. 25 nur zweigeschossig mit unproportional erhöhtem Dach.
An der Erhaltung des auch städtebaulich wirksam werdenden Häuserblocks am Eingang des gründerzeitlichen Bahnhofsviertels besteht ein öffentliches Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |